Behandlungsstart

Terminvereinbarung

Ihren Ersttermin vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 0911-3658713.
Bitte nutzen Sie auch den Anrufbeantworter.
Wir rufen Sie an Praxistagen meist am noch selben Tag zurück.

Mein Terminplan ist optimiert, so dass ich Ihnen zeitnah einen Termin anbieten kann, auch für eine homöopathische Erstanamnese oder eine erste Faszienbehandlung.

Ihre Sprechzeit beginnt in der Regel pünktlich.

Falls Ihnen etwas dazwischen kommt, geben Sie mir bitte frühzeitig Bescheid. Bei einer Absage bis zu 24 Stunden vor Ihrem Termin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Nur falls Sie später absagen oder einfach nicht erscheinen, stelle ich das entgangene Honorar in Rechnung.

Ersttermin

Bitte planen Sie für den Ersttermin mindestens 1,5 Stunden ein. Eine aufmerksame Anamnese braucht Zeit.
In reinen Akutfällen sowie bei Säuglingen und Kleinkindern ist ein verkürzter Ersttermin möglich.

Im Anschluss an unser ausführliches Gespräch und eventuelle Untersuchungen stelle ich den Behandlungsplan auf und bestimme Ihre homöopathische Arznei. Dies kann noch während Ihres Ersttermins erfolgen (bei sehr akuten Beschwerden selbstverständlich!) oder – bei größerem Aufwand – außerhalb der Sprechstunde.

Falls eine manuelle Faszientherapie zweckmäßig ist, erfolgt die erste Behandlung selbstverständlich während Ihres Ersttermins.

Nach der Vereinbarung der Folgebehandlung entlasse ich Sie mit den besten Wünschen für Ihre Genesung.

Folgebehandlungen

Homöopathie

Behandle ich Sie rein homöopathisch, kann auf persönliche Folgetermine oft verzichtet werden.
Wir bleiben einfach telefonisch in Verbindung. So bin ich über Ihren Genesungsprozess informiert und kann direkt eingreifen, falls nötig.

Ich bin auch außerhalb der Sprechstunden für meine Patienten erreichbar. Das hat sich in der Praxis bewährt. So gewinnen wir Zeit für Ihr Wohlergehen und Ihre Gesundung.

Faszientherapie

Bei der Faszienbehandlung sind meist nur wenige Folgetermine nötig. Bei rein akuten Beschwerden (auch heftigen!) genügt oft eine einzige Behandlung bei mir. Diese von mir entwickelte, sehr effektive Form der Körper- und Schmerztherapie zeichnet sich regelmäßig durch rasche Behandlungserfolge aus.

Zu Hilfsmitteln wie hochwertige Faszienrollen für die Selbstbehandlung sowie zu effektiv unterstützenden Übungen, die Sie zu Hause machen können, berate ich Sie gerne.

Ein paar Worte zur Praxisorganisation

Privat Versicherte/Beihilfeberechtigte

Das Honorar für meine Behandlung bezahlen Sie einfach und sicher im Lastschriftverfahren.
Innerhalb eines Monats bekommen Sie von mir eine Rechnung. Sie entspricht den Formvorschriften der Versicherungen und der Beihilfe. Eine Woche nach Rechnungstellung ziehen wir die Behandlungskosten von Ihrem Konto ein.
So können Sie sich bei Ihrem Besuch in meiner Praxis ganz auf sich und Ihre Gesundheit konzentrieren. Wir lenken Sie weder mit Zahlungs- noch mit Rechnungsmodalitäten ab.

Beachten Sie bitte:

Privat Krankenversicherte, aber auch gesetzlich krankenversicherte Patienten mit einer entsprechenden privaten Zusatzversicherung und Beihilfeberechtigte des öffentlichen Dienstes bekommen anfallende Behandlungskosten in der Regel je nach gewähltem Tarif anteilig erstattet. Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherungs- oder Beihilfeträger sich an den Kosten beteiligt, können nur diese Stellen Ihnen sagen.
Unabhängig davon ist das Honorar für meine Arbeit stets ungekürzt zu zahlen.

Selbstzahler ohne Kostenerstattung

Als Selbstzahler können Sie nach der Sprechstunde bar bezahlen oder einfach und sicher am Lastschriftverfahren teilnehmen.
Sie erhalten dann binnen eines Monats Ihre Rechnung. Eine Woche nach Rechnungstellung ziehen wir die Behandlungskosten von Ihrem Konto ein.
So können Sie sich bei Ihrem Besuch in meiner Praxis ganz auf sich und Ihre Gesundheit konzentrieren.
Wir lenken Sie weder mit Zahlungs- noch mit Rechungsmodalitäten ab.

Vereinbarter Termin klappt nicht?

Wenn Sie einen vereinbarten Praxistermin nicht einhalten können, sagen Sie uns das bitte frühzeitig. So haben wir die Chance, ihn anderweitig zu vergeben.

Bei Terminen, die weniger als 24 Stunden zuvor abgesagt werden, berechnen wir das Honorar grundsätzlich in voller Höhe.